Peter Hartmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail: hartmann@kanzlei-ha.de
Rechtsanwalt Peter Hartmann gründete 1994 eine ausschließlich auf Fragen der Gesundheitswirtschaft spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Heute ist Rechtsanwalt Hartmann - der zugleich Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht ist – als Experte für die Rechtsberatung von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft gefragt. Er berät zahlreiche namhafte Hersteller und Leistungserbringer in ganz Deutschland. Insbesondere bei strategischen Fragestellungen ist seine Expertise gefragt. Sein Tätigkeitsbereich umfasst das gesamte Spektrum der Gesundheitswirtschaft. Hierzu gehören neben den typischen wirtschaftssozialrechtlichen Fragestellungen u. a. solche aus den Bereichen Arbeitsrecht, Compliance, Wettbewerbsrecht, Marken- und Warenzeichenrecht, Vertragsrecht, M&A, Regress, Haftung und natürlich Medizinprodukterecht.
Daneben ist Rechtsanwalt Peter Hartmann im Bereich der Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen tätig, hat zahlreiche Fachbeiträge zu Fragen der Gesundheitswirtschaft veröffentlicht und mit dem Buch „Entlassmanagement - Praxistipps zur Umsetzung im Krankenhaus“ einen wesentlichen Beitrag zur Strukturierung dieser Form der sektorenübergreifenden Versorgung geleistet. Er ist als Dozent einer Vielzahl von Veranstaltungen, die er sowohl für Verbände als auch Unternehmen hält, bekannt.
Ronald Hüning
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
E-Mail: huening@kanzlei-ha.de
Rechtsanwalt Ronald Hüning absolvierte sein Studium an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Schon während dieser Zeit hat er sich als Mitarbeiter in der Kanzlei Hartmann mit vielfältigen Fragen des Gesundheitswesens befasst. Parallel zu seinem Studium ließ er sich zum Rettungsassistenten ausbilden. Die Erfahrungen, die er im Rahmen dieser Tätigkeiten machen durfte, haben ihn geprägt. Nach dem Referendariat legte Rechtsanwalt Ronald Hüning seinen Schwerpunkt zunächst auf das Steuerrecht und das Strafrecht.
Nach ersten Jahren in einer auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei vertiefte er seine Expertise in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. In diesen Jahren spezialisierte sich Rechtsanwalt Ronald Hüning auf wirtschaftsstraf- und steuerstrafrechtliche Verfahren. Rechtsanwalt Ronald Hüning ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Steuerrecht. Derzeit betreibt er seine Qualifikation zum Fachanwalt für Medizinrecht. Daneben ist er als Lehrbeauftragter der SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen tätig.
Seit 2020 setzt Rechtsanwalt Hüning seine erworbenen Kenntnisse ausschließlich im Gesundheitsmarkt ein und ist somit wieder in dem Bereich tätig, für den sein Herz schlägt.
Carsten Clausen
Rechtsanwalt
Compliance Specialist
E-Mail: clausen@kanzlei-ha.de
Rechtsanwalt Carsten Clausen absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bochum. 1995 durchlief er in der Hauptverwaltung der Barmer Ersatzkasse Wuppertal ein Trainee-Programm und war danach eingesetzt im Bereich ärztliches Vertragsrecht/ Vertragsorganisation/Krankenhauswesen/Arzneiversorgung/Heil- und Hilfsmittelversorgung sowie Vertragsbeziehungen zu sonstigen Leistungserbringern. Ende 1996 wurde er Leiter Abteilung Gesundheitswesen/ Sparte Pharma der Fresenius AG. Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst Prokurist der Fresenius Kabi Deutschland GmbH, war Herr Clausen ab 2004 Mitglied der Geschäftsleitung und ab 2007 Compliance Officer.
Seit November 2008 ist Herr Clausen bei der B. Braun Melsungen AG, Sparte OPM im Bereich des Versorgungsmanagements angestellt, wo er zunächst für die Leitung der Vertriebslinien Klinik, Vertriebslinie Onkologie sowie für die Vertriebslinie Handel und einen Herstellungsbetrieb von Parenteraler Nahrung verantwortlich war. Nunmehr ist er Leiter Recht / Sozialrecht bei der B. Braun Service SE & Co. KG und als rechtlicher Complianceberater für alle B. Braun Gesellschaften in Deutschland zuständig. Von 2002 bis 2021 war Carsten Clausen Lehrbeauftragter der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Philipps-Universität Marburg. Er ist Co-Autor des Handbuches für Medizinprodukte sowie des Wiesbadener Kommentars und Mitautor des Vertragshandbuches Pharma und Life Scienes. Außerdem ist er Mitautor des Leitfadens „Zuwendungen im Gesundheitsmarkt – Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“.
Seit 2010 ist er Mitglied des BVMed Healthcare Compliance Committee. Er ist BVMed Vorstands-Beauftragter sowie Mitglied des Topkreises des Diätverbandes. Zudem ist Rechtsanwalt Clausen Vorstandsmitglied des Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e.V.