Compliance und interne Ermittlungen
Die rechtliche Beratung von Unternehmen, Einrichtungen und Personen im Gesundheitswesen ist heute ohne umfassende Expertise im Bereich Healthcare Compliance undenkbar.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Antikorruption und Healthcare Compliance -Programmen und helfen so, Haftungsrisiken zu vermeiden, schulen Sie und Ihr Personal in allen Compliance Belangen und sind auch im Tagesgeschäft Ihr zuverlässiger Begleiter.
Zu unserer Expertise gehört auch die Vertragsgestaltung.
Wir entwerfen für Sie vertragliche Vereinbarungen in Bezug auf verschiedene Kooperationsformen unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen, berufsbezogenen Normen.
Wir beraten und begleiten Sie bei allen Fragestellungen, die sich im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Gesundheitswesen ergeben können: Welche Formen der Zusammenarbeit erfasst der Straftatbestand der Korruption im Gesundheitswesen? Wo beginnt die Strafbarkeit? Was sind die rechtlichen „Gos“ und „No-Gos“? Welche Zuwendungen an Ärzte/Apotheker sind zulässig und was ist bei Kooperationsverträgen zu beachten.
Im Krisenfall unterstützten wir Sie bei Regressen der Kostenträger sowie Durchsuchungen und Strafverfahren und verteidigen Ihre Interessen gegenüber Krankenkassen, Aufsichts-, Kartell- und Strafbehörden.